Konzept zur Besuchsregelung in unserer Einrichtung im Rahmen der Corona-Schutzverordnung

gültig ab 19.04.2021

Testzeiten

im Eingangsbereich des Lambertusstifts

  • vormittags
    10:00 bis 12:00 Uhr

  • nachmittags
    15:00 bis 18:00 Uhr

Antigen-Test für Besucherinnen und Besucher

Neben dem täglich stattfindenden Kurzscreening werden alle Besucherinnen und Besucher mittels begleitetem Selbsttest getestet.

Dies geschieht nur bei asymptomatischen Personen; Personen mit Symptomen müssen wir aus Sicherheitsgründen den Einlass verwehren.

Nach dem Kurzscreening erhält der Besucher/die Besucherin sein/ihr Testkit und eine Nummer, welche auch auf dem Screening-Bogen vermerkt wird. Das einlassende Personal begleitet Sie mit Abstand in den Testraum, wo der begleitete Selbsttest durchgeführt wird. Das Personal hält hierbei einen Abstand von 2 Metern zu der sich testenden Person ein und trägt eine FFP2-Maske. Der Test wird auf einen vorbereiteten Zettel gelegt, auf dem die ihm zugewiesene Nummer eingetragen ist. Danach verlässt der/die Getestete zunächst die Einrichtung unter Wahrung der Abstandsregelung.

Nach 15 Minuten liest das Personal den Test ab und stellt eine Testbescheinigung aus. Mit dieser kann der Besucher/die Besucherin die Einrichtung wieder betreten (sofern der Test negativ ausgefallen ist). Der Test hat eine Gültigkeit für den Zutritt zu unserer Einrichtung von 48 Stunden.

Bei einem weiteren Besuch innerhalb dieser 48 Stunden ist das Testergebnis vorzuzeigen. Ohne dieses Testergebnis oder eine andere schriftliche (negative) Testbescheinigung, welche nicht älter als 48 Stunden ist, ist ein Einlass in unsere Einrichtung nicht möglich.

Sollte der Selbsttest positiv ausfallen, ist umgehend die Einrichtungsleitung – Herr Kersting zu informieren, damit er die notwendigen Meldungen an das Gesundheitsamt und das DRK in die Wege leiten kann. Der/die positiv Getestete wird durch die diensthabende Testbegleitung aufgefordert, sich umgehend in die eigene Häuslichkeit zu begeben und auf weitere Weisungen des Gesundheitsamtes oder des DRK zu warten.

Die Testungen werden in folgenden Zeitkorridoren durch unser geschultes Personal begleitet:
Täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen)
zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und
zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Um Ansammlungen von Besuchern zu vermeiden, werden alle Besucher gebeten, sich nach dem Test in ihr Auto zu begeben, um dort zu warten oder die Wartezeit großräumig unter Einhaltung der Abstandsregeln um die Einrichtung herum zu verbringen.

Einführung

Aufgrund der weltweit auftretenden Covid-19-Pandemie hat die NRW-Landesregierung im März 2020 ein Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen erlassen.
Die mit dem Besuchsverbot einhergehenden Einschränkungen sind hoch und können zu einer sozialen Isolierung unserer Bewohner führen. Zusätzlich ergeben sich auch emotionale Belastungen auf Seite der Angehörigen.
Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen) wird die bisher für uns geltende CoronaAVPflegeUndBesuche ersetzt. Diese Möglichkeit nehmen wir daher zum Anlass, in diesem gesonderten Konzept die Besuchsregelungen für unsere Einrichtung inhaltlich darzustellen und damit auch alle beteiligten Personen zu informieren.

1. Besuchsmöglichkeiten in unserer Einrichtung

Generell haben wir verschiedene Möglichkeiten den Besuch zwischen unseren Bewohnern und deren Angehörigen/Besuchern stattfinden zu lassen. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie mit ihren Angehörigen außerhalb der Einrichtung Zeit verbringen oder aber die Möglichkeit, diese auf dem Bewohnerzimmer zu besuchen.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
Für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes und aller Hygienemaßnahmen bei Besuchen innerhalb und außerhalb des Hauses, sowie bei Aufenthalt in der Wohnung des Besuchers sind ausschließlich der Bewohner/die Bewohnerin, sowie die Besucher verantwortlich.

1a) Besuch mit Verlassen der Einrichtung

Jeder Bewohner darf die Einrichtung verlassen, wann er/sie es möchte.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes außerhalb der Einrichtung liegt in der Verantwortung von Besuchern und Bewohnern.
Lt. §4, Abs.4 der CoronatTestQuarantäneVO vom 11. März 2021 muss jede/r Bewohner/in, welcher die Einrichtung verlässt und ein Kontakt mit einer mit
SARS-CoV-2 infizierten Person nicht ausgeschlossen werden kann, bei der Rückkehr und zusätzlich ein zweites Mal 3 Tage nach der Rückkehr mittels Coronaschnelltest getestet werden.

1b) Besuch im Innenbereich der Einrichtung

Laut CoronaAVEinrichtungen vom 12.03.2021 Punkt 1, Absatz 4 darf jede/r Bewohner/in maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausständen gleichzeitig auf ihrem/seinem Zimmer empfangen.
Trotz dieser Regelung möchten wir Sie inständig bitten, mit weniger Personen gleichzeitig Ihren Besuch durchzuführen. Die Erfahrung zeigt, dass eine ausreichende Lüftung seitens unserer Bewohner/innen (gerade bei der derzeitigen Witterung) häufig nicht toleriert wird. Eine geringere Personenanzahl schützt nicht nur Ihre Angehörigen, sondern auch Sie selbst und unsere Mitarbeiter/innen.

Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen bei Besuchern und Bewohnern

Besucherkurzscreening inklusive Temperaturmessung gemäß RKI
Ein negatives Testergebnis nicht älter als 48 Stunden
Tragen einer medizinischen Maske (wir empfehlen ausdrücklich auch zum Selbstschutz das Tragen einer FFP2 Maske)
Auch wenn die CoronaSchVO mit Stand vom 12. März vorsieht, dass die Maske im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohnern, welche über einen vollständigen Impfschutz verfügen, abgelegt werden darf, möchten wir Sie inständig bitten, diese weiter zu tragen, da es immer noch nicht abschließend ausgeschlossen ist, dass auch geimpfte Personen sich anstecken und auch Überträger sein können (leider gibt es auch in unserem Hause Bewohner, welche aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen und diese könnten sich anstecken und ggf. einen schweren Verlauf entwickeln).

Ebenfalls ist das Ablegen der Maske auf jedem Doppelzimmer nicht möglich.
Gründliche Händedesinfektion vor und nach dem Besuch.
Besucherinnen und Besucher haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen, oder gegenüber Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.

→ Flächendesinfektion von Gegenständen und Oberflächen laut hausinterner VA nach jedem Besuch (laut RKI)

2. Information der Bewohner und Angehörigen / Besucher über die Besuchsregelungen

Unsere Bewohner werden/wurden bereits durch die MA der Wohnbereiche und/oder des Sozialen Dienstes über die neuen Besuchsregelungen mündlich informiert.
Die Angehörigen unserer Bewohner können das Besuchskonzept vor dem Haupteingang nachlesen. Es liegt am Verwaltungsfenster aus und wird im Fenster der Haupteingangstür ausgehängt. Der Heimbeirat wurde über den sozialen Dienst mit dem Konzept vertraut gemacht und hat über den Vertrauensmann und Vorsitzenden Herrn Lindner und seine Vertretung Frau Tanne Zustimmung signalisiert.
Am Besuchstag sowie bereits bei Terminvereinbarung werden Angehörige/Besucher von unseren Mitarbeitern auf die neuen Besuchsregelungen hingewiesen und Ihnen wird die Möglichkeit der Information gegeben, indem sie auf die Aushänge des neuen Besuchskonzeptes aufmerksam gemacht werden und Ihnen die Möglichkeit des Lesens gegeben wird.

3. Anmeldung und Ablauf der Besuche

Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
Laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW darf die Besuchsdauer pro Besuch nicht auf unter 1 Stunde reduziert werden und muss auch an Nachmittagen, an Wochenenden und Feiertagen möglich sein.

Um die geforderten Hygienemaßnahmen und Datensammlungen personell darstellen zu können, möchten wir Sie bitten, Ihre Besuche zu folgenden Einlasszeiten zu planen:
10:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr

Die Einlasszeiten bedeuten nicht, dass Ihr Besuch zu den o.g. Zeiten beendet sein muss.

Jeder Besucher muss vor Beginn des Besuches das Formular mit dem Kurzscreening zur Selbstauskunft ausfüllen und sich vom dafür vorgesehenen Mitarbeiter die Temperatur messen lassen. Diese wird auf dem Screeningbogen eingetragen. Bei Symptomen dürfen Sie die Einrichtung leider nicht betreten.
Die Fragebögen werden in einem gesonderten Ordner im Büro der Pflegedienstleitung hinterlegt. Diese werden wohnbereichsbezogen geführt. Der Screeningbogen des Besuchers wird unter der jeweiligen Zimmernummer des Bewohners/der Bewohnerin aufsteigend nach Datum abgeheftet. Damit besteht für unsere Einrichtung eine schnelle Möglichkeit zur Rückverfolgung, falls Verdachtsfälle oder Infektionen bei Bewohnern oder Besuchern auftreten.
Nach 4 Wochen werden die Daten ordnungsgemäß vernichtet.

Jeder Besucher muss einen gültigen, negativen PoC-Test/Selbsttest vorweisen, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Die Zeitkorridore für die Testungen sind wie folgt:
täglich zwischen 10:00 und 12:00 Uhr
und zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Herzlichen Dank für Ihre verantwortungsvolle Mithilfe

Ihr Wilfried Kersting – Einrichtungsleitung